Sie hatten einen Autounfall ? Keine Ahnung wie es jetzt weiter geht?
Vertrauen Sie uns als Komplettabwickler im Unfallschaden Management.
Fünf gute Gründe warum boesel.nrw die richtige Wahl bei der Unfallregulierung ist:
- Egal ob Sie bei einem Unfall einen Gutachter, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht oder Mietwagen benötigen, die Firma BOESEL ist seit über 10 Jahren Ihr kompetenter Partner an Ihrer Seite.
- Die Firma BOESEL und Ihre Partner Arbeiten komplett Versicherungsunabhängig und natürlich in Ihrem Interesse.
- Unsere Service ist für Sie völlig Kostenfrei (im Haftplfichtschaden). Die anfallenden Kosten werden vom Unfallgegner bzw. seiner Versicherung bezahlt. Keine Kosten für Sie.
- Aufklärung und Beratung steht bei uns an erster Stelle: Was steht einem nach einem Verkehrsunfall noch zu ausser Reparaturkosten, Anwalt, Gutachter und Mietwagen? zum Beispiel Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung, Schmerzensgeld, Verbringungskosten, Standkosten und vieles mehr.
- Wir übernehmen die komplette Korrespondenz sowie Abrechnung mit dem Unfallgegner bzw dessen Haftpflichtversicherung. Sie zahlen von Anfang an nichts.
Nehmen Sie am besten direkt mit uns Kontakt auf:
KOstenlos und unverbindlich
Oder rufen Sie uns an. Sie erreichen uns per Telefon oder WhatsApp unter: 0212 – 22 60 872
(Mo. – Fr. von 09:00 – 13:00 & 14:00 – 18:00)
Unser Kompetenzteam im Bereich Haftpflichtschaden:
Sachverständiger Herr Peter Sicken:
Herr Sicken ist Spezialist im Zuständigkeitsbereich der Beweissicherung. Er erstellt Gutachten bezugnehmend der Reparaturkosten und Minderwertermittlungen und leitet diese an die gegnerische Versicherung umgehend weiter. Idealer Partner beim Unfallschaden.
Herr Bosniak ist Ansprechpartner und Korrespondenzanwalt zwischen Schaden-Verursacher und gegnerischer Versicherung. Er ist für die zügige Abwicklung bei der Durchsetzung aller entstandener Unfallschaden Kosten zuständig.
Geschäftsführer Firma BOESEL Herr Sascha Bösel:
Herr Bösel ist bei einem Unfall oder Schaden an Ihrem Fahrzeug direkter Ansprechpartner des ausführenden Lackierbetriebs in Solingen. Wir beraten und betreuen Sie rund um Ihr Fahrzeug. Im Bedarfsfall stellen wir Ihnen ein Mietwagen aller Fahrzeugklassen durch unseren Kooperationspartner bereit.
Sollte Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit sein, kümmern wir uns auch um den Transport in ganz NRW.
Wir Beraten und helfen Ihnen bei jedem KFZ Schaden, auch bei Teilkaskoschäden wie Hagelschaden, Wildunfall oder Glasbruch. Natürlich bearbeiten wir auch Ihren Vollkaskoschaden und können sofern Sie es wünschen direkt mit Ihrer Versicherung abrechnen. Nicht nur in Solingen sondern auch im Raum Köln, Düsseldorf, Leverkusen und Wuppertal bieten wir unseren Service an.
Nehmen Sie am besten direkt mit uns Kontakt auf:
KOstenlos und unverbindlich
Oder rufen Sie uns an. Sie erreichen uns per Telefon oder WhatsApp unter: 0212 – 22 60 872
(Mo. – Fr. von 09:00 – 13:00 & 14:00 – 18:00)
Das ist abhängig wer an dem Unfall Schuld hatte. Sind Sie beispielsweise geschädigter und der andere hat zu 100% Schuld am Unfall, so zahlt die gegnerische Versicherung Ihre Reparaturkosten, Ihre eventuellen Anwaltskosten und auch die Gutachterkosten. Hinzu kommt noch eine eventuelle Wertminderung, Mietwagenkosten, Schmerzensgeld usw.
Ein Schaden sollte der eigenen Versicherung umgehend gemeldet werden. Eine genauere Deklarierung finden Sie in Ihren Versicherungsunterlagen.Gerne übernehmen wir auch diesen Service und melden den Unfallschaden Ihrer Versicherung.
Bei einem Haftpflichtschaden beauftragen Sie den Gutachter zur Schadensermittlung. Gerne können wir das für Sie übernehmen und eventuelle Karosserieteile wie Stoßstange zur Schadenanalyse demontieren.
DAs ist stark abhängig von sehr vielen verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel gegnerische Versicherung, Polizeiliche Ermittlungen, eventuelle Teilschuld und vieles mehr . In der Regel liegt aber eine Schadenregulierung zwischen 4 und 6 Wochen.
Bei einem Unfall den Sie nicht selber Verschuldet haben, dürfen Sie die Reparaturwerkstatt frei wählen. Egal ob Sie in Ihrem Versicherungsvertrag eine Werkstattbindung haben. Hier geht es ausschließlich um die gegnerische Versicherung nicht um die eigene.
Sollten Sie geschädigter mit Unfallflucht sein und der Verursacher kann nicht ermittelt werden, so tritt in der Regel Ihre eigene Vollkaskoversicherung ein und übernimmt die Reparaturkosten an Ihrem Fahrzeug. Jedoch nicht die eventuell Schin entstandenen Gutachter und Anwaltskosten.
Ist ein Schaden am eigenen Auto welcher der Fahrer oder nicht bekannte Personen verursacht haben. Hier übernimmt die eigene Versicherung die Reparaturkostenregulierung.
Ein Teilkaskoschaden ist ein Schaden am Fahrzeug welcher durch Naturgewalt, Feuer, Hagel etc entsteht. Ebenfalls ist Glasbruch und Diebstahl auch inbegriffen bei der Teilkasko.
Ein Schaden der durch Fremdverschulden verursacht wurde. Hier muss der Verursacher alle Kosten erstatten die dem geschädigten entstanden sind. Die Kosten übernimmt die Versicherung des Schaden Verursachers.